Mindestalter:
17 Jahre beim Begleiteten Fahren, sonst ab 18 Jahren
Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 4250 kg überschreiten.
keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Praxisprüfung
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt