Klasse AM

 Mindestalter 16 Jahre

 

1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm

Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw

 

2) Dreirädrige Kleinkrafträder

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm

andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw

Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW

 

3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h

Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm

andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw

Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw

Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt.

 

Theorieausbildung:

12 Grundstoffunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte.

 

Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt.

Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.

 

Praxisausbildung:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

Grundfahrübungen

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