Klasse B (Autoführerschein)

 Mindestalter 18 Jahre

 

 Eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).

 

Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.

 

Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

 

Theorieausbildung:

 12 Grundstoffunterrichte, 2 klassenspezifische Unterrichte.

 

Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt.

 

Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.

 

Praxisausbildung:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

 

Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre

Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet

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