Klasse A

 Mindestalter 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 

beinhaltet Klassen A2, A1, AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz)

auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

Theorieausbildung:

12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins) und 4 klassenspezifische Unterrichte.

 

Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt

Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.

 

Praxisausbildung:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

5 Überlandfahrten

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

5 Überlandfahrten

3 Überlandfahrten

2 Autobahnfahrten

1 Nachtfahrt

 

Wir bilden auch von Motorrad zu Motorrad aus.