Mindestalter 16 Jahre
1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm
Nennleistung nicht mehr als 11 Kw
Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg
2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h
Leistung bis 15 Kw
beinhaltet Klasse AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten