Klasse A1

 Mindestalter 16 Jahre

 

1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm

Nennleistung nicht mehr als 11 Kw

Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg

 

2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h

Leistung bis 15 Kw

 

beinhaltet Klasse AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

Theorieausbildung:

12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht

 

Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt

Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.

 

Praxisausbildung:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

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