Mindestalter 18 Jahre
mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.
Leistung maximal 35 Kw
Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg
Beinhaltet Klasse A1 und AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis) und 4 klassenspezifische Unterrichte. Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1, wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:
nur Praxisprüfung
Wir bilden auch von Motorrad zu Motorrad aus.