Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre

 

mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.

Leistung maximal 35 Kw

Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg

 

Beinhaltet Klasse A1 und AM

 

Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet

 

Theorieausbildung:

12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis) und 4 klassenspezifische Unterrichte. Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1, wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.

 

Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt

Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.

 

Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

 

bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre:

Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.

3 Überlandfahrten

2 Autobahnfahrten

1 Nachtfahrt

 

bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:

nur Praxisprüfung


Wir bilden auch von Motorrad zu Motorrad aus.

 

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